Das Engagement von Bundeskanzler Schröder für eine Aufgabe des Waffenembargos der Europäischen Union gegenüber der Volksrepublik China ist nicht hinnehmbar. Es konterkariert jegliche glaubhafte Vertretung von Menschenrechten gegenüber der politischen Führung in Peking.
Schröders Aussage zeigt zugleich die Doppelbödigkeit der rot-grünen Außen- und Menschenrechtspolitik – denn mit einem solchen Vorstoß würde Schröder gegen seinen eigenen Kabinettsbeschluss verstoßen. Am 19. Januar 2000 wurden die „Politischen Grundsätze zum Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom Bundeskabinett verabschiedet. Die wichtigste Änderung in der Schriftfassung dieser Grundsätze war die Nennung des Menschenrechtsstatus des Empfängerlandes als zusätzliches Kriterium bei Rüstungsexporten.
Kein demokratisch denkender Mensch wird jedoch behaupten wollen, dass die Lage in China auch nur annähernd diesem Kriterium entspricht. Der Kanzler hätte etwaige Anfragen Chinas auf Grund der deutschen Rüstungsexportrichtlinien wegen Nichteinhaltung der Menschenrechte zurückweisen müssen, statt sie zu befürworten.
Schröders Handeln ist zugleich eine Ohrfeige für alle Länder, die sichtlich und erfolgreich an der Demokratisierung und der Liberalisierung ihrer Gesellschaften arbeiten. Ein Zugeständnis an China wäre viel zu verfrüht und auch sicherheitspolitisch bedenklich. Man mag an dieser Stelle nur daran erinnern, dass zum Beispiel die Embargos gegenüber Südafrika erst nach einem langen demokratischen Entwicklungsprozess aufgehoben wurden.
Schröders Vorstoß macht auch die Doppelzüngigkeit seiner Außenpolitik an anderer Stelle deutlich. So setzt sich der Bundeskanzler zwar für einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union und damit zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein; die Lieferung von Waffen wird dem NATO-Partner jedoch mit Hinweis auf die Menschenrechtssituation verweigert.
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| Georg Milde, 04.12.2003 |
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