JU-Chef Mißfelder: Bruch von Wahlversprechen bestrafen!
Die rot-grüne Renten- und Gesundheitspolitik widerspricht den Wahlkampfaussagen klar, erklärt JU-Chef Philipp Mißfelder:

BundesverfassungsgerichtDie Ereignisse bei der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages waren mehr als unappetitlich. Ungeniert wurde das, was Rot-Grün den Wählern bis zum 22. September versprochen hat, gebrochen.

Die Aussage von Grünen-Politikern, das "desaströse Finanzloch im Bundeshaushalt" sei von der Bundesregierung im Vorfeld der Wahl bewusst verschwiegen worden, unterstreicht die Machtarroganz des Kabinetts Schröder. Dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ist daher zuzustimmen, wenn er die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordert, der überprüfen soll, inwieweit SPD und Grüne vor der Wahl das Ausmaß der Misere im Renten- und Gesundheitssystem sowie bei den Steuern verdeckt und wissentlich uneinlösbare Wahlversprechen gemacht haben.

Wie sollen angesichts dieser Wählertäuschung und dem daraus resultierenden Vertrauensbruch junge Staatsbürger zur Stimmabgabe bei Wahlen und zum gesellschaftlichen Engagement motiviert werden? Die Konsequenz kann nur lauten, dass bei zukünftigen Bundestagswahlen ein Bruch von Wahlversprechen - unabhängig durch welche regierende Partei - erschwert oder ganz verhindert werden muss.

SOSDazu rege ich ein Nachdenken über folgendes Modell an: Acht Wochen vor einer Bundestagswahl sollen alle im Bundestag vertretenen Parteien verpflichtet werden, schriftlich verbindliche Wahlprüfsteine beim Bundespräsidenten einzureichen. Wirbt eine Partei etwa mit der Aussage, die Beiträge zur Rentenversicherung nicht zu erhöhen, so wird diese in die Wahlprüfsteine aufgenommen und muss in den ersten sechs Monaten nach dem Wahltag eingehalten werden. Werden Verstöße gegen die Prüfsteine festgestellt, so sind diese mit hohen Geldbußen, im Extremfall sogar mit dem Verlust von Bundestagsmandaten, zu bestrafen.

Sidney Pfannstiel, 17.11.2002
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