In der Urteilsbegründung des OVG hat man sich hauptsächlich darauf berufen, dass der Berliner Innensenator Körting (SPD) für die Sicherheit des NPD-Bundesparteitages im Fontane-Haus in Reinickendorf doch garantieren könne.
Dieses Urteil ist nicht "im Namen des Volkes" gefällt worden. Dieses Urteil ist im Sinne von Herrn Körting gefällt worden.
Dazu stellt JU-Kreisvorsitzender Lorenz Weser (24) fest: "Die Einschätzungen des Innensenators gehen weit an der Realität und an politischer Vernunft vorbei. Aufführungen der Deutschen Oper sind angeblich aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht durchzuführen und werden abgesetzt. Ein NPD-Bundesparteitag in einer dichten Wohnsiedlung wie dem Märkischen Viertel, im direkten Umfeld von mehr als 20.000 Menschen, darunter sehr viele Familien mit Kindern, Arbeitssuchende und Jugendliche stellt angeblich keine Bedrohung dar! Der Innensenator ist seiner politischen Verantwortung nicht gerecht geworden! Er gefährdet die soziale stabile Lage im Märkischen Viertel, weil er zulässt, dass Rechtsextreme mit ihren Parolen anfällige Gruppen soziale Gruppen vor Ort ansprechen können."
Mit genau diesen Sicherheitseinschätzungen erhalten die Rechtsextremen leichten Zugang zu sozialen Gruppen, die ihnen als Nährboden für ihr Gedankengut dienen - darunter von der Demokratie enttäuschte Wähler, Familien in sozial schwachen Lagen und vor allem Arbeitslose.
"Unsere Demokratie muss stark genug sein, solche Veranstaltungen zu verhindern oder zumindest dort stattfinden zu lassen, wo keine Familien gefährdet werden. Diesem Ziel sollte der Innensenator bei seinen Entscheidungen auch berücksichtigen", erklärt Weser.
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| Johannes Eydinger, 11.11.2006 |